Einführung
Gemäß Artikel 25 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 5901) können türkische Staatsangehörige die Erlaubnis beantragen, auf ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes zu erwerben und dessen wirtschaftliche, soziale und politische Rechte zu nutzen.
Diejenigen, die die Erlaubnis erhalten hatten, auf die türkische Staatsbürgerschaft zu verzichten, sollten ihre Einträge im Bevölkerungsregister löschen lassen und kamen nur in den Genuss der Rechte, die Ausländern nach türkischem Recht gewährt werden. Diese Praxis hat sich mit der Einführung der Blaue Karte dank des Inkrafttretens des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes geändert.
Die Blaue Karte wird nur an Personen ausgestellt, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten haben und auf ihre Staatsbürgerschaft verzichtet haben, indem sie die Erlaubnis erhalten haben, auf diese zu verzichten. Personen, die die türkische Staatsangehörigkeit durch Naturalisierung (Einbürgerung) oder auf andere Weise als durch Geburt erworben haben, können keine Blaue Karte erhalten. Die Blaue Karte hat keine Gültigkeitsdauer.
Voraussetzungen für die Blaue Karte
Ein türkischer Staatsangehöriger, der um die Erlaubnis gebeten hat, auf seine Staatsangehörigkeit zu verzichten, erhält ein Verzichtsdokument und wird dann wie ein Ausländer behandelt. Außerdem können auch seine Nachkommen bis zum dritten Grad von der Blauen Karte profitieren.
Personen, die eine Erlaubnis zum Verzicht auf die Staatsbürgerschaft beantragen, können vom Innenministerium eine Verzichtsgenehmigung oder ein Verzichtsdokument erhalten, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen volljährig und handlungsfähig sein.
b) Sie haben die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates erworben oder es gibt deutliche Hinweise darauf, dass sie die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates erwerben werden.
c) Sie werden nicht wegen einer Straftat oder eines Militärdienstes gesucht.
d) Sie haben keine finanziellen und strafrechtlichen Einschränkungen
Bewerbungsverfahren
Der Antrag kann bei jedem Standesamt oder türkischen Konsulat mit einer beglaubigten Kopie des von den ausländischen Behörden ausgestellten Personalausweises oder Reisepasses und ein Petitum bezüglich des Blauen Kartenantrags gestellt werden.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine zeitliche oder altersmäßige Begrenzung für die Beantragung durch die Kinder des Blauen Karteninhabers. Allerdings kann ein Kind, das die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht in das Blaue Karte-Register eingetragen werden.
Identifikationsnummer ("ID-Nummer")
Identifikationsnummern werden an Personen vergeben, die im Blauen Kartenregister ("Register") eingetragen sind. Die türkischen ID-Nummern von Personen, die in der Datenbank des zentralen Bevölkerungsverwaltungssystems ("MERNİS") registriert sind und ihre türkische Staatsangehörigkeit durch den Erhalt einer Verzichtsgenehmigung verloren haben, werden unverändert als Blaue Karte-ID-Nummer beibehalten.
Benachrichtigung des Registers
Das Register wird von der Generaldirektion für Bevölkerungsdienste elektronisch geführt. Die Inhaber der Blauen Karte sind verpflichtet, alle Arten von Ereignissen wie Geburt, Heirat, Scheidung, Änderung der Wohnanschrift usw. bei den Standesämtern in der Türkei oder bei den Vertretungsbehörden im Ausland zu melden. Nach der Anmeldung werden die Änderungen von den Standesämtern in das Register eingetragen.
Rechte und Pflichten von Blaue-Karte-Inhabern
Die Inhaber der "Blauen Karte" genießen vorbehaltlich der Bestimmungen über die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung weiterhin die den türkischen Staatsbürgern gewährten Rechte, mit Ausnahme der folgenden Punkte:
a) Rechte und Pflichten in Bezug auf den Militärdienst
b) das Recht, zu wählen und gewählt zu werden
c) das Recht, als Beamter beschäftigt zu werden
d) das Recht, steuerbefreite Fahrzeuge und Haushaltsgegenstände einzuführen;
Die erworbenen Rechte der Inhaber der Blauen Karte im Bereich der sozialen Sicherheit bleiben vorbehalten.
Blaue-Karte-Inhaber können keine wesentlichen und ständigen Aufgaben des öffentlichen Dienstes erfüllen. Dennoch können sie als Leih- oder Vertragspersonal in öffentlichen Institutionen und Einrichtungen beschäftigt werden.
Gemäß dem internationalen Arbeitskräftegesetz (Gesetz Nr. 6735) ist Artikel 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vorbehalten. Aus diesem Grund benötigen Inhaber einer Blauen Karte keine Arbeitserlaubnis, wenn sie in der Türkei arbeiten möchten.