Einführung

Ein Gemeinschaftsunternehmen (eng. „joint venture“) kann als das Engagement von zwei oder mehr realen oder juristischen Personen definiert werden, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich voneinander unabhängig sind und ihre Ressourcen kombinieren, sei es Kapital, Kredit, technisches Know-how, Erfahrung, Ausrüstung, Belegschaft usw., um eine gemeinsame kommerzielle Aufgabe zu übernehmen.

Die Gemeinschaftsunternehmen-Struktur erfreut sich seit Ende der 80er Jahre bei einheimischen und ausländischen Auftragnehmern in der Türkei zunehmender Beliebtheit, insbesondere bei größeren Infrastrukturprojekten. 

Spezifische Bestimmungen in Bezug auf die Gemeinschaftsunternehmen sind in den türkischen Handels- oder Verpflichtungsgesetzbüchern nicht enthalten. Ein Gemeinschaftsunternehmen kann jedoch in Form einer offenen Handelsgesellschaft („contractual joint venture“) oder einer kommerziellen Einheit („corporate joint venture“) gegründet werden, z.B. eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die einschlägigen Bestimmungen der Handels- und Verpflichtungsgesetzbüchern sowie einige andere Gesetze und Vorschriften gelten für Gemeinschaftsunternehmen.

In diesem Artikel werden, sofern nicht anders angegeben, „contractual joint venture“- Strukturen, d.h. offene Handelsgesellschaften, thematisiert.
 

Offene Handelsgesellschaft

Nach geltendem türkischem Recht und Praxis werden „contractual joint venture“-Strukturen als offene Handelsgesellschaften gebildet.

Eine offene Handelsgesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit. Das unmittelbare Ergebnis einer fehlenden Rechtspersönlichkeit besteht darin, dass die Partner gesamtschuldnerisch und unbeschränkt gegenüber den Gläubigern der ordentlichen Personengesellschaft haften.

Es gibt kein spezielles Gründungsverfahren für offene Handelsgesellschaften. Sie brauchen nicht einmal eine Satzung. Rechtlich gesehen kann eine offene Handelsgesellschaft sogar mündlich gegründet werden. In der Praxis schließen Partner normalerweise einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, um ein Gemeinschaftsunternehmen zu bilden.
 

Personenhandelsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften

Nach dem Gesetz über öffentliche Ausschreibungen können die Gemeinschaftsunternehmen auf zwei Arten gegründet werden: Geschäftspartnerschaft und Konsortium. In einer Geschäftspartnerschaft sind die Partner gesamtschuldnerisch für das gesamte Projekt verantwortlich. Andererseits müssen die Konsortial-mitglieder nur den Teil der Ausschreibung ausführen, der jedem von ihnen zuerkannt wurde.
 

Partner eines Gemeinschaftsunternehmens

Echte und juristische Personen, entweder öffentlich oder privat, können Partner in einem Gemeinschaftsunternehmen werden. Es ist einem Gemeinschaftsunternehmen jedoch nicht gestattet, Partner eines anderen Gemeinschaftsunternehmens zu werden.

Per Definition müssen mindestens zwei Partner vorhanden sein, um ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Obwohl eine AG oder eine GmbH von einem Einzelaktionär gegründet werden kann, muss ein in Form einer AG oder einer GmbH gegründetes Gemeinschaftsunternehmen mindestens zwei Aktionäre haben.

Partner einer offenen Handelsgesellschaft teilen den Gewinn oder Verlust zu gleichen Teilen untereinander, sofern in dem Gemeinschaftsunternehmensvertrag nichts anderes angegeben ist.

Die Partner eines Gemeinschaftsunternehmens können im Namen des Gemeinschaftsunternehmens Kredite aufnehmen, die Verpflichtung zur Rückzahlung solcher Kredite liegt jedoch bei den Partnern, da dem Gemeinschaftsunternehmen die Rechtspersönlichkeit fehlt.
 

Registrierung im Handelsregister

Im April 2009 veröffentlichte das Ministerium für Zoll und Handel (damals das Ministerium für Industrie und Handel) ein Kommuniqué, das es den Gemeinschaftsunternehmen ermöglichte, sich im Handelsregister registrieren zu lassen. Das Kommuniqué erwähnt nicht das Wort „Joint Venture“, sondern besagt, dass offene Handelsgesellschaften, die von zwei Unternehmen gegründet wurden, auf Antrag der Gründer bei den Handelsregisterämtern registriert werden können.

Es sollte bekannt sein, dass die Gemeinschaftsunternehmen auch nach dem genannten Kommuniqué nach türkischem Recht noch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Der neue Atemzug des Kommuniqués ist, dass es jetzt möglich ist, die Gemeinschaftsunternehmen im Handelsregister zu registrieren, was ihnen einen gesetzlichen Rahmen sowie einen Unternehmensausblick bietet. Darüber hinaus wird es auch möglich sein, den Status eines registrierten Gemeinschaftsunternehmens zu überprüfen und Informationen für interessierte Dritten zu erhalten. 

Um das Gemeinschaftsunternehmen im Handelsregister registrieren zu lassen, muss das Gemeinschaftsunternehmen-Abkommen notariell beglaubigt werden. Das Gemeinschaftsunternehmen-Abkommen sollte die Namen, Handelsnamen, den führenden Partner und die registrierten Adressen der Partner des Gemeinschaftsunternehmens sowie den Umfang ihrer Befugnisse enthalten. In dem Abkommen sollte auch ausdrücklich angegeben werden, dass die Partner das Gemeinschaftsunternehmen gegründet haben, um ein wirtschaftliches Unternehmen zu betreiben.  

Es ist möglich, ein Gemeinschaftsunternehmen vom Handelsregister abzumelden, wenn Sie das Handelsregisteramt mit einem von den Vertretern der Partnerunternehmen unterzeichneten und versiegelten Antragsschreiben beauftragen. 


Kapital

Für ein „corporate joint venture“ wie eine AG oder eine GmbH gelten die jeweiligen Mindestkapitalanforderungen.

Für die Gründung eines „contractual joint venture“ gibt es keine Mindestkapitalanforderung. Die Kosten des Gemeinschaftsunternehmens werden von den Partnern entsprechend ihrer Anteile am Gemeinschaftsunternehmen gedeckt.

Sachleistungen sind für beide Arten von Gemeinschaftsunternehmen zulässig. Für die „contractual joint venture“, d. h. die offene Handelsgesellschaft, sieht das Obligationenrecht ausdrücklich vor, dass jeder Aktionär das Grundkapital entweder mit Geld, Forderungen oder anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen zeichnen muss.


Genehmigungen und Lizenzen

Bei der Einrichtung des Gemeinschaftsunternehmens können je nach dem vom Gemeinschaftsunternehmen durchzuführenden Projekt bestimmte Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sein, z. B. eine Baugenehmigung des zuständigen Ministeriums, eine Lizenz der Aufsichtsbehörde für den Energiemarkt oder die Genehmigung des Wettbewerbsausschusses. 


Dauer

Ein Gemeinschaftsunternehmen wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gegründet.

Andererseits werden „contractual joint venture“ in der Regel nach Abschluss des Projekts aufgelöst, da sie normalerweise eingerichtet werden, um bestimmte Projekte wie den Bau einer Autobahn oder eines Staudamms durchzuführen. 


Unternehmensleitung

Grundsätzlich müssen die Entscheidungen einstimmig getroffen werden, sofern in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, und alle Partner sind berechtigt und verpflichtet, an der Verwaltung der Partnerschaft teilzunehmen.

In der Praxis sind jedoch die Dispositionsbefugnisse sowie die Entscheidungsquoren in den Gemeinschaftsunternehmens-Abkommen detailliert festgelegt. Grundsätzlich ist die Entscheidung, den Gesellschaftsvertrag zu ändern und einen neuen Partner in die Partnerschaft aufzunehmen, wichtige Entscheidungen und muss einstimmig getroffen werden. Für gewöhnliche Angelegenheiten ist normalerweise ein einfaches Mehrheitsquorum erforderlich.


Haftung

Sofern in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, haften die Partner gesamtschuldnerisch für die Verluste der Partnerschaft sowie gegenüber Dritten für die Schulden und Verpflichtungen der offenen Handelsgesellschaft.

Sofern in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgelegt ist, muss jeder Partner Verluste oder Gewinne zu gleichermaßen teilen, unabhängig davon, wie viel Kapital jeder von ihnen in die Partnerschaft eingebracht hat.

Nur diejenigen Partner, die ihre Bestrengungen oder ihre Arbeit anstelle von Bargeld leisten, können vor den Verlusten einer gewöhnlichen Partnerschaft geschützt werden.


Steuer

Nach dem geltenden Unternehmenssteuerrecht können die Gemeinschaftsunternehmen-Partner, sofern ihr Gemeinschaftsunternehmen bestimmte Anforderungen erfüllt, den Steuerstatus des Gemeinschaftsunternehmens wählen. Sie können ihr Gemeinschaftsunternehmen so wählen, dass es der Körperschaftsteuer unterliegt; andernfalls unterliegen die Partner der Körperschaft- oder Einkommensteuer für die vom Gemeinschaftsunternehmen erzielten Einkünfte. Im letzteren Fall haftet das Gemeinschaftsunternehmen nur für die Zahlung der Mehrwertsteuer und der Quellensteuer, muss jedoch weder Körperschaft- noch Einkommensteuer zahlen. 

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, um die Körperschaftsteuer wählen zu können: Mindestens einer der Gemeinschaftsunternehmen-Partner muss ein Körperschaftsteuerzahler sein, das Gemeinschaftsunternehmen-Abkommen muss schriftlich sein, ihr Tätigkeitsbereich muss spezifisch sein, eine bestimmte Frist für die Erfüllung der Ziele des Gemeinschaftsunternehmens muss festgelegt worden sein, die Partner müssen für die erfolgreiche Geschäftsabwicklung haften, die Einnahmen müssen zwischen den Parteien aufgeteilt werden usw.


Beendigung

Ein „corporate joint venture“ wie eine AG oder eine GmbH wird normalerweise auf unbestimmte Zeit gegründet. Bestimmungen darüber, wann und wie eine AG oder eine GmbH liquidiert wird, sind im türkischen Handelsgesetzbuch enthalten.

Ein „contractual joint venture“, das als offene Handelsgesellschaft gegründet wurde, wird dagegen in einer der folgenden Situationen liquidiert:

a) Wenn das Ziel der Partnerschaft erfüllt ist oder nicht mehr erreicht werden kann,

b) Tod eines Partners (es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag die Fortsetzung der Partnerschaft mit den gesetzlichen Erben des Verstorbenen vereinbart),

c) Insolvenz oder geistige Unfähigkeit eines Partners oder wenn ein Vollstreckungsverfahren gegen einen Partner eingeleitet wurde,

d) Zustimmung aller Partner zur Liquidation der Partnerschaft, 

e) Ablauf der Laufzeit, wenn für die Partnerschaft eine feste Laufzeit besteht,

f) Benachrichtigung über die Beendigung durch einen Partner, falls die Partnerschaft mit einer unbefristeten Laufzeit oder mit einer Laufzeit, die auf die Lebensdauer eines der Partner begrenzt ist, gegründet wird;

g) Ein Gerichtsurteil auf Antrag eines der Partner aus angemessenen Gründen.

Sofern in dem Abkommen nicht anders angegeben wurde, müssen alle Partner zusammen das Liquidationsverfahren einer offenen Handelsgesellschaft befolgen. Diese Pflicht kann jedoch nach Vereinbarung einem oder mehreren Partnern übertragen werden. Wenn sie auf Antrag bei einem Gericht keine Einigung erzielen können, kann das Gericht einen Liquidator ernennen, der die Partnerschaft liquidiert.