Einführung
Nach den türkischen Steuervorschriften ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine indirekte Verbrauchssteuer. Es handelt sich um eine Steuer, die sowohl auf die Lieferung als auch auf die Importe von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In der Türkei, wie auch in vielen anderen Ländern der Welt, ist die Mehrwertsteuer ein wichtiges Instrument für öffentliche Finanzen.
Haftung
Der gesetzliche Steuerpflichtige der Mehrwertsteuer ist nach dem türkischen Mehrwertsteuergesetz der Lieferant oder der Importeur der Waren und Dienstleistungen. Grundsätzlich müssen sich die Lieferanten und Importeure von Waren und Dienstleistungen bei den örtlichen Finanzämtern für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Die auf lokale Käufe und Einfuhren zu zahlende Mehrwertsteuer gilt als "Vorsteuer", und die auf Verkäufe berechnete und eingezogene Mehrwertsteuer gilt als "Ausgangssteuer". Die Vorsteuer wird in der beim zuständigen Finanzamt eingereichten Umsatzsteuererklärung mit der Ausgangssteuer verrechnet. Sowohl der Lieferant als auch der Importeur können jedoch in der Regel die auf ihre Geschäftsausgaben entfallende Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von der Mehrwertsteuer absetzen, die sie von ihren Kunden erheben (Ausgangssteuer). Infolge dieser Situation müssen die Endverbraucher letztlich die Steuerlast tragen, da sie die Mehrwertsteuer auf die von ihnen gekauften Waren und Dienstleistungen nicht absetzen können.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wie Deutschland oder dem Vereinigten Königreich ist eine MwSt-Registrierung für Gruppen, in denen sich verbundene Unternehmen oder Personengesellschaften als eine einzige steuerpflichtige Person registrieren lassen können, nach den derzeitigen türkischen Vorschriften nicht möglich. Unabhängig davon, wie eng miteinander verbundene Unternehmen sind, werden sie als eigenständige Unternehmen betrachtet und müssen aus diesem Grund einzeln registriert werden.
Steuerpflichtige Transaktionen
Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von gewerblicher, industrieller, landwirtschaftlicher oder freiberuflicher Tätigkeit sowie der Import von Waren und Dienstleistungen in die Türkei lösen die Mehrwertsteuer aus.
Steuerbemessungsgrundlage
Bei der Berechnung der Mehrwertsteuer bildet der Gesamtwert ohne Mehrwertsteuer die Steuerbemessungsgrundlage für eine Transaktion. Wenn die Gegenleistung nicht bekannt ist, wird der Marktwert als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen. Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der auf dem Markt für ähnliche Waren oder Dienstleistungen gezahlt wird.
Mehrwertsteuer Registrierung
Anders als in vielen anderen Ländern, z. B. in den EU-Mitgliedstaaten, sehen die türkischen Steuervorschriften keine Umsatzschwellen für die Mehrwertsteuerregistrierung vor.
Führt eine natürliche oder juristische Person steuerpflichtige Umsätze in der Türkei durch, muss sie sich beim örtlichen Finanzamt als Steuerpflichtigerregistrieren lassen. Für Unternehmen, die keine Betriebsstätte in der Türkei haben jedoch Dienstleistungen erbringen, gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, welches im folgenden näher erläutert wird.
Wenn eine gewerbliche Einheit gegründet und beim örtlichen Finanzamt für Körperschafts- und Einkommenssteuerzwecke registriert wird, erfolgt automatisch auch die Registrierung für die Mehrwertsteuer.
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
Wenn der Dienstleistungserbringer (d.h. der Steuerzahler) keinen ständigen Wohnsitz oder keine Niederlassung in der Türkei hat, ist die andere Partei (d.h. der Dienstleistungsempfänger) der steuerpflichtigen Transaktion für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Vereinfachungsmaßnahme, die darauf abzielt, die Registrierungspflicht für Dienstleistungserbringer in der Türkei zu beseitigen. Die vom türkischen Kunden im Auftrag des ausländischen Dienstleistungserbringers an das Finanzamt gezahlte Mehrwertsteuer wird als als Vorsteuer gewertet und innerhalb desselben Monats abgezogen. Das bedeutet, dass der Dienstleistungsempfänger in der Türkei nichts zusätzlich an das Finanzamt zahlt oder vom Finanzamt zurückfordern kann, d. h. es gibt weder einen Vorteil noch einen Verlust bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Werden die erforderlichen Maßnahmen jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist der Dienstleistungsempfänger verpflichtet, eine Bußgeld in Höhe des vollen Betrags der nicht ausgewiesenen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt nur für Dienstleistungen, denn für die in die Türkei eingeführten Waren ist der Importeur verpflichtet, die Mehrwertsteuer beim Zoll zu entrichten.
Mehrwertsteuer Abzug
Bestimmte öffentliche Einrichtungen (z. B. Gemeinden, Universitäten oder staatliche Unternehmen) oder private Einrichtungen (z. B. Banken, Finanzinstitute oder börsennotierte Unternehmen) sind verpflichtet, einen Teil der in den Rechnungen für bestimmte von ihnen erworbene Waren und Dienstleistungen (z. B. für die Lohnherstellung von Textilien und für Beratungs-, Sicherheits- oder Verpflegungsdienstleistungen) berechneten Mehrwertsteuer abzuziehen.
In diesem Fall ist der Erwerber der Waren oder Dienstleistungen, der einen Teil der Mehrwertsteuer einbehält, dafür verantwortlich, diesen Teil im Namen des Lieferanten (der der gesetzliche Steuerpflichtige ist) direkt an das Finanzamt abzuführen.
Mehrwertsteuer Sätze
Nach den türkischen Mehrwertsteuervorschriften gelten normale oder ermäßigte Mehrwertsteuersätze für verschiedene Arten von Waren und Dienstleistungen.
Der MwSt-Normalsatz gilt normalerweise für alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, es sei denn, die Verordnungen gewähren ausdrücklich einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Befreiungen
In den türkischen MwSt-Vorschriften gibt es zwei Arten von Steuerbefreiungen: Teilweise Steuerbefreiungen und vollständige Steuerbefreiungen.
Bei einer teilweisen Steuerbefreiung kann im Gegensatz zur vollständigen Steuerbefreiung die vom Käufer der Waren oder Dienstleistungen gezahlte Vorsteuer weder von der Ausgangssteuer abgezogen noch erstattet werden. Solche Steuerbefreiungen umfassen:
► von öffentlichen Einrichtungen (Gemeinden, Universitäten usw.) gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen für kulturelle, erzieherische, gesundheitliche und ähnliche Zwecke,
► Waren oder Dienstleistungen, die in Freihandelszonen geliefert oder erbracht werden,
► Finanztransaktionen, und
► Lieferung von unbearbeitetem Gold, Altmetall, Kunststoffen und anderen Gegenständen.
In diesem Fall kann die auf den Rechnungen gezahlte Vorsteuer nur als Aufwand oder Kosten verbucht werden. Da der Erwerber der Waren und Dienstleistungen die Vorsteuer nicht von der Ausgangssteuer abziehen kann, wird die nicht abziehbare Vorsteuer in der Regel in die Preisgestaltung des Steuerpflichtigen einbezogen. Aus diesem Grund bezahlt der Endverbraucher mehr für die erworbenen Waren und Dienstleistungen
Andererseits berechtigt die Lieferung von Waren und Dienstleistungen mit vollständiger Steuerbefreiung den Steuerpflichtigen zum Abzug der Vorsteuer von der beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu entrichtenden Ausgangssteuer. Außerdem kann der Steuerpflichtige im Falle einer vollständigen Befreiung eine Erstattung erhalten, wenn die Vorsteuer seine Ausgangssteuer übersteigt. Solche Befreiungen umfassen:
► Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen,
► internationaler Transport,
► Lieferung von Waren für die Erdölexploration,
► Lieferung von Waren an die Direktion der Verteidigungsindustrie,
► Lieferung von Waren an die Inhaber von Investitionsanreizzertifikaten und
► Dienstleistungen für Schiffe und Flugzeuge in Häfen und Flughäfen.
Da die auf Rechnungen gezahlte Vorsteuer in vollem Umfang abgezogen werden kann, umfasst die Preisgestaltung des Steuerpflichtigen nur den Einkaufspreis zuzüglich des Gewinns. Das heißt, er wird nicht mit Mehrwertsteuer belastet.
Mehrwertsteuer Rückforderung
Wenn die Vorsteuer eines Unternehmens höher ist als seine Ausgangssteuer, kann die Differenz zurückgefordert werden. Sofern keine besonderen Ausnahmen gelten, kann die Differenz jedoch nicht erstattet, sondern vorgetragen werden, um sie später mit der Ausgangssteuer zu verrechnen.
Die Vorsteuer kann nur dann zurückgefordert werden, wenn sie auf Käufe von Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die für geschäftliche Zwecke verwendet werden und nach den türkischen Steuervorschriften als abzugsfähige Ausgaben anerkannt sind. Darüber hinaus können Ausgaben, die in früheren Steuerjahren getätigt wurden, nicht für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer herangezogen werden.
Andererseits gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Rückerstattung der aufgeschobenen Mehrwertsteuer aus der künftigen Ausgangssteuer.
Mehrwertsteuer-Erstattung
Wie oben erläutert, kann die Differenz zwischen Vorsteuer und Ausgangssteuer nicht erstattet werden, wenn die Vorsteuer eines Unternehmens höher ist als seine Ausgangssteuer. Diese Differenz wird jedoch vorgetragen und mit der künftigen Mehrwertsteuer verrechnet.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen diese Überschreitung oder die gesamte Vorsteuer, wenn keine mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen, dem Steuerpflichtigen erstattet werden kann. Zu den Ausnahmen gehören die Mehrwertsteuer, die für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen gezahlt wird, die einem ermäßigten Satz unterliegen oder vollständig von der Steuer befreit sind (z. B. Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, internationaler Transport diplomatische Befreiungen usw.)
Die Vorsteuer für Waren und Dienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen bei der Teilnahme an Messen oder Ausstellungen in der Türkei erworben werden (vorbehaltlich der Gegenseitigkeit) oder Kosten für Kraftstoff, Reparaturen und Ersatzteilen von nicht in der Türkei ansässigen internationalen Transportunternehmen, werden ebenfalls zurückerstattet.
Anstatt die Erstattung in bar vorzunehmen, kann die Mehrwertsteuererstattung auch auf andere Steuerschulden des Steuerpflichtigen angerechnet werden.
Mehrwertsteuer Erklärungen
Die MwSt-Erklärungen werden nicht jährlich, sondern monatlich eingereicht. Diese Erklärungen werden bei dem örtlichen Finanzamt abgegeben.
Die Steuererklärungen werden über ein elektronisches System eingereicht.